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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 52/07 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.01.2008 - L 11 KR 52/07 (https://dejure.org/2008,14668)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - L 11 KR 52/07 (https://dejure.org/2008,14668)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Kosten einer stationären Behandlung bei Durchführung einer dringlichen Operation in einem nicht zugelassenen Krankenhaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rente-rentenberater.de (Kurzinformation)
Krankenkasse muss keine Kosten für Privatklinik übernehmen
Verfahrensgang
- SG Köln, 25.04.2007 - S 5 KR 286/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 52/07
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R
Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 52/07
Nur zur Ergänzung wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines echten Notfalles im Sinne des § 76 Abs. 1 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), bei dem ein unvermittelt auftretender Behandlungsbedarf sofort befriedigt werden muss, so dass schon die Auswahl eines zugelassenen Therapeuten nicht mehr möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R), ohnehin nur ein unmittelbarer Vergütungsanspruch der Q-Klinik gegen die Beklagte in Betracht gekommen wäre (…BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 25; ebenso im Falle einer ambulanten Behandlung siehe BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 9). - BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 52/07
Nur zur Ergänzung wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines echten Notfalles im Sinne des § 76 Abs. 1 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), bei dem ein unvermittelt auftretender Behandlungsbedarf sofort befriedigt werden muss, so dass schon die Auswahl eines zugelassenen Therapeuten nicht mehr möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R), ohnehin nur ein unmittelbarer Vergütungsanspruch der Q-Klinik gegen die Beklagte in Betracht gekommen wäre (…BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 25;… ebenso im Falle einer ambulanten Behandlung siehe BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 9). - BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R
Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 52/07
Nur zur Ergänzung wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines echten Notfalles im Sinne des § 76 Abs. 1 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), bei dem ein unvermittelt auftretender Behandlungsbedarf sofort befriedigt werden muss, so dass schon die Auswahl eines zugelassenen Therapeuten nicht mehr möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R), ohnehin nur ein unmittelbarer Vergütungsanspruch der Q-Klinik gegen die Beklagte in Betracht gekommen wäre (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 25;… ebenso im Falle einer ambulanten Behandlung siehe BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 9).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 40/11
Vertragsarztangelegenheiten
Ein Notfall liegt nur vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (BSG, Urteile vom 01.02.1995 - 6 Rka 9/94 - und 31.07.1963 - 3 RK 92/59 - vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.01.2008 - L 11 KR 52/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 42/11
Vertragsarztangelegenheiten
Ein Notfall liegt nur vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (BSG, Urteile vom 01.02.1995 - 6 Rka 9/94 - und 31.07.1963 - 3 RK 92/59 - vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.01.2008 - L 11 KR 52/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 44/11
Vertragsarztangelegenheiten
Ein Notfall liegt nur vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (BSG, Urteile vom 01.02.1995 - 6 Rka 9/94 - und 31.07.1963 - 3 RK 92/59 - vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.01.2008 - L 11 KR 52/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 43/11
Vertragsarztangelegenheiten
Ein Notfall liegt nur vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (BSG, Urteile vom 01.02.1995 - 6 Rka 9/94 - und 31.07.1963 - 3 RK 92/59 - vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.01.2008 - L 11 KR 52/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 -). - LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07
Krankenversicherung - Notfallbegriff des § 76 Abs 1 S 2 SGB 5 - Systemversagen - …
Allein der "unvermittelt" auftretende Behandlungsbedarf kennzeichnet den Notfall (LSG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2008 - L 11 KR 52/07 - juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 41/11
Vertragsarztangelegenheiten
Ein Notfall liegt nur vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (BSG, Urteile vom 01.02.1995 - 6 Rka 9/94 - und 31.07.1963 - 3 RK 92/59 - vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.01.2008 - L 11 KR 52/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 -).